Niedersachsen Digital aufgeLaden

Digitalisierungsberatung im Wert von 2.500€
14. April 2021 durch
Niedersachsen Digital aufgeLaden
42 N.E.R.D.S. GmbH, Vanessa Filler

42 N.E.R.D.S. ist im Förderprogramm “Niedersachsen Digital aufgeLaden” autorisiert. 


Der Prozess der Digitalisierung und die digitale Transformation schreiten voran. Jeder Geschäftsbereich und jede Branche sind davon betroffen. Wer langfristig am Markt bestehen will, muss sich zwangsläufig mit digitalen Lösungen in vielfältigen Geschäftsprozessen auseinandersetzen.

Die Coronakrise verstärkt dieses Bedürfnis noch. Ganz besonders kleine und mittelständische Einzelhändler kämpfen mit den Folgen der Krise. So erscheint oft schon die Hürde einer Digitalisierungsberatung unerreichbar hoch.

Hier setzt das Förderprogramm “Niedersachsen Digital aufgeLaden” an.

Das Förderprogramm “Niedersachsen Digital aufgeLaden”

Das Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden" wurde vom Land Niedersachsen, der IHK Niedersachsen (IHKN) sowie dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen (HNB) gemeinsam aufgestellt. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert das Programm mit insgesamt 10 Millionen Euro.

Mit diesem Programm sollen kleine und mittlere Einzelhändler aus Niedersachsen einen Zuschuss zur Digitalisierungsberatung bekommen.


Die Beratungskosten werden bis zu einem Betrag von 2.500 Euro vollständig bezuschusst. Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie die mit der Beratung in Verbindung stehenden Reisekosten.

Am Ende der Beratung soll dem beratenen Unternehmen eine Handlungsempfehlung zur betrieblichen Umsetzung mit auf den Weg gegeben werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht Teil der Förderung. Die Beratung erfolgt durch ein von der Digitalagentur Niedersachsen autorisiertes Unternehmen.

Bis Ende Februar 2022 können Anträge auf die Förderung gestellt werden. Die Beratungsleistung muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.


Förderfähig sind kleine und mittelständische Einzelhändler mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen, die vor dem 01. März 2020 gegründet wurden. Unter den Begriff “Einzelhändler” fallen in diesem Zusammenhang Unternehmen, die ihre Waren an Verbraucher (Endkunden) verkaufen. Das Unternehmen muss die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Inhalte der Beratung

Zunächst wird die Situation des Einzelhandelsunternehmens am Beratungsauftrag orientiert geprüft. Dabei werden im Rahmen der Standortbestimmung auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit analysiert.

Anschließend folgt in der Potenzialanalyse eine konkrete Benennung des durch die Pandemie deutlich gewordenen Beratungsbedarfs.

Darauf aufbauend wird eine individuelle Handlungsempfehlung erarbeitet. Diese beinhaltet eine Anleitung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in der betrieblichen Praxis.

Ablauf der Beratung am Beispiel von 42 N.E.R.D.S.

In einem unverbindlichen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam den Beratungsbedarf Ihres Unternehmens.

Im Anschluss stellen wir den Antrag auf Förderung bei der NBank. Hier können Sie sich entspannt zurücklehnen.

In einem Beratungsvertrag werden alle Eckpunkte festgehalten. Anschließend folgt eine individuelle, unabhängige und problembezogene Beratung ohne versteckte Zusatzkosten.

Nach der erfolgten Beratung erhalten Sie einen schriftlichen Bericht. Dieser beinhaltet eine Handlungsempfehlung, mit welcher Sie selbstständig die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen einleiten können.


Sie wollen wissen, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist? Kontaktieren Sie unsere autorisierten Berater.

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Niedersachsen Digital aufgeLaden" finden Sie hier oder direkt bei der NBank.